AGB Bergkultur GmbH

Allgemeine Bestimmungen

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Bergkultur GmbH ist eine Agentur, die im Auftrag des Eigentümers handelt (Vertragsmandat).
Bei Eingang der Zahlung ist der Mietvertrag abgeschlossen. Bitte lesen Sie die aufgeführten
Bestimmungen durch.

1. Mietzweck, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Das Mietobjekt darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Der Mieter bestätigt mit der Zahlung, dass er gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig (aber mindestens 18Jährig) ist. Zahlung und ein allfälliges Depot werden zu 100 % im Voraus bezahlt. Trifft die Zahlung und/oder das Depot nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser anderweitig vermietet. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nur mit der im Meldewesen namentlich genannten Personen bewohnt werden darf. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere als die im Meldewesen namentlich genannten Hausgenossen sind ausgeschlossen.

2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise bar in CHF zu bezahlen.

3. Depot
Der Vermieter kann ein Depot verlangen. Dieses ist auf der Rechnung aufgeführt. Das Depot dient zur Deckung der Schäden/Schadenersatzforderungen. Über das Depot wird bei Beendigung des Mietvertrages abgerechnet.

4. Preise
Die Preise verstehen sind in CHF und können variieren. Wir vermieten Ferienobjekte ab CHF 75.

5. Anreise, Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.

Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selbst für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastungen, geschlossene Strassen usw.) liegen in seinem Verantwortungsbereich. Bei Anreise aus dem Ausland orientiert sich der Mieter von sich aus rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz.

Der Vermieter resp. Schlüsselhalter ist berechtigt, von den Personen einen Personalausweis zur Überprüfung deren Identität zu verlangen. Personen, welche beim Meldewesen nicht namentlich aufgeführt sind, dürfen weggewiesen werden. Der Mietzins bleibt im vollen Umfang geschuldet.

6. Hausgenossen und Gäste
Der Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.

7. Sorgfältiger Gebrauch
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Meldewesen aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Wir weisen darauf hin, dass es zusätzliche Kosten entstehen können, wenn Sie ein Haustier mitbringen. Das Anmelden von Haustieren ist zwingend.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete usw. sind nicht erlaubt.Verstossen Mieter, Hausgenossen oder  Gäste in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird das Haus mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter die Buchung nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nachund Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

8. Rückgabe des Mietobjektes
Check-in Zeit 16 Uhr. Check out 9.30 Uhr.
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Das Mietobjekt ist vor der Rückgabe zu reinigen. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart worden ist. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen oder zusätzlich vereinbart worden, so obliegt dem Mieter gleichwohl die Reinigung der Kücheneinrichtung, einschliesslich Geschirr und Besteck. Wird das Mietobjekt in ungereinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen.

Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

9. Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

  • Wenn Sie mehr als 4 Wochen im Voraus vor dem Anreisedatum stornieren, werden
    Sie 15% vom Mietpreis zahlen
  • Wenn Sie mit mehr als 1 Tag im Voraus vor dem Anreisedatum stornieren, werden Sie
    100% vom Mietpreis zahlen.
  • Im Fall von Nichtanreise (NO SHOW), Nichterscheine, verlieren Sie 100% des Mietpreises

Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr (beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag; massgebend ist die Feiertagsregelung und Zeitzone am (Wohn-)Sitz des Vermieters resp. Buchungsstelle). Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet, Fax usw. oder auf den Telefonbeantworter. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass dem Vermieter durch die Annullierung ein kleinerer Schaden entstanden ist.

Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Der Vermieter muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Der Ersatzmieter tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass der Vermieter das Objekt weitervermieten konnte oder Einsparungen erzielt hat.

Der Vermieter ist weder bei Annullierung des Mietvertrages noch bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache resp. Mietabbruch verpflichtet, sich aktiv um einen Ersatzmieter zu bemühen.

9. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw.), behördliche Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

10. Haftung des Mieters und Garantiebestimmungen
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (resp. seine Hausgenossen oder Gäste) die Schäden verursacht hat.

11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschliesslich Hausgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Beschreibungen von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten den Vermieter unter keinem Rechtstitel.

12. Datenschutz
Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Der Vermieter wird die ihm übermittelten Daten gemäss den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten (allenfalls bei einem Drittunternehmen) und soweit notwendig an den Schlüsselhalter usw. übermitteln, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann. Der Vermieter kann den Mieter in Zukunft über seine Angebote informieren. Will der Mieter diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an den Vermieter wenden. Auf den jeweiligen Informationen wird ein entsprechender Hinweis zur Kündigung dieses Dienstes enthalten sein. Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung kann der Vermieter und/oder Schlüsselhalter verpflichtet sein, den Mieter und dessen Hausgenossen bei örtlichen Stellen anzumelden. Der Vermieter behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mieters resp. der Hausgenossen und Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.

Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich der Mieter direkt an den Vermieter.


Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag möblierte Ferienwohnung zum privaten Gebrauch über
die Nutzung des WLAN

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes.

  • Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Mitbewohner resp. Gäste des
    Ferienobjektes sich an diese Nutzungsvereinbarung halten und hält den Vermieter im
    Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei.
  • Der Mieter bestätigt, dass er die in dieser Erklärung enthaltene Haftungsfreizeichnung des
    Vermieters auch namens der Mitbewohner akzeptiert und unterzeichnet. Mieter und
    Mitbewohner werde nachfolgend «Benutzer» genannt.
  • Die Nutzung ist entgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit in der
    Ferienwohnung/Ferienhaus beschränkt. Dabei kann seitens des Vermieters keinerlei Gewähr für
    die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Der Code darf
    Dritten nicht weitergegeben werden. Der Code verfällt nach Ablauf einer bestimmten Zeit. Ein
    neuer Code kann angefordert werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Vermieter.
  • Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtungen. Die
    Verwendung erfolgt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der
    Benutzer keinen Anspruch, das W-LAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte
    Dauer zu nutzen. Die Nutzung darf ausschliesslich im Rahmen des Üblichen bei einem
    Ferienaufenthalt erfolgen. Bei gewerblicher und/oder übermässiger Nutzung darf der Vermieter
    den W-Lan Zugang sperren.
  • Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw. ausgeschlossen.
    Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder
    heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige
    Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des WLAN übernommen. Der Benutzer
    nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN ausschliesslich des Zugangs zum Internet
    ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbst
    verantwortlich. Die Übertragung der Daten erfolgt unverschlüsselt. Für einen entsprechenden
    Schutz hat der Benutzer selbst zu sorgen.
  • Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und der Download von rechts- oder
    sittenwidrigem Inhalt sind untersagt.
  • Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das WLAN zum Upload oder zur sonstigen wie
    immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger oder urheberrechtlich geschützter Inhalte
    zu verwenden.
  • Jede missbräuchliche Verwendung des WLAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte
    oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann und etwelche Eingriffe in die
    WLAN-Einrichtung (Software wie Hardware), ist untersagt.
  • Sollte der Vermieter durch die Verwendung des WLAN durch den Benutzer aus irgendeinem
    Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter
    diesbezüglich Schad- und klaglos zu halten.
  • Bei Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstosses kann die
    Verwendung des WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für
    Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Der Vermieter ist berechtigt bei begründetem Verdacht einer Straftat, die zuständigen
    Behörden über den Mieter und/oder der Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu
    informieren. Im Weiteren ist der Vermieter auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die
    Personalien samt Adresse des Mieters und/oder der Benutzer mitzuteilen.